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Muss der Schwiegersohn in den Ausstand treten?

Muss der Schwiegersohn in den Ausstand treten?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Muss der Schwiegersohn in den Ausstand treten?

Die Vorinstanz sprach A. der Nichterfüllung von Bedingungen der Baubewilligung sowie der Vermietung von Wohnungen ohne Wohnbewilligung im Sinne von Art. 61 Abs. 1 lit. a BauG/VS schuldig und bestrafte ihn mit einer Busse von CHF 5'000.-. A. rügt eine Verletzung der Ausstandsvorschriften. Er macht geltend, beim Gemeindepräsidenten der Gemeinde U. handle es sich um seinen Schwiegersohn, mit dem er verkracht sei. 

Das Bundesgericht folgt dieser Rüge nicht. A. sei offenkundig bekannt gewesen, dass sein Schwiegersohn der Gemeindepräsident der Gemeinde U. war. Das Gebot von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) verbiete es, formelle Rügen erst bei ungünstigem Verfahrensausgang zu erheben, wenn sie bereits früher hätten vorgebracht werden können (BGE 143 V 66 E. 4.3 S. 69 f.). Indem sich der Beschwerdeführer erst in der Berufung bzw. nachdem ein für ihn nachteilig ausfallender Entscheid ergangen war, auf die Verletzung der Ausstandsvorschriften berief, habe er sich rechtsmissbräuchlich verhalten und habe diesbezüglich seine Rechte verwirkt. 

A. macht ferner eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Er stellte bei der Vorinstanz einen Antrag auf...

iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

 

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