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Umfang der Akteneinsicht im Ausstandsverfahren

Umfang der Akteneinsicht im Ausstandsverfahren

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Umfang der Akteneinsicht im Ausstandsverfahren

Im November 2018 fand eine unbewilligte Demonstration («Basel nazifrei») statt, die im Nachgang zu diversen nicht vereinigten Verfahren wegen diverser Delikte führte. Im September 2020 erschien in der Basler Zeitung (BaZ) ein Interview mit einem der amtierenden Strafgerichtspräsidenten. Rund drei Wochen später berichtete das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), dass das Interview mit dem Gerichtspräsidenten in der Baz «nach Absprache mit seinen Richterkollegen» erfolgt sei. Im April 2021 erschein in einer anderen Zeitung ein Artikel über die zur Diskussion stehenden «Basel nazifrei»-Prozesse. Darin wurde unter Bezugnahme auf ein der Zeitung zugespieltes gerichtsinternes E-Mail eines namentlich nicht genannten Richters des Strafgerichts Basel-Stadt davon berichtet, es habe im Vorfeld der Prozesse Absprachen zwischen den Strafgerichtspräsidenten gegeben, mit "linksextremen Demonstranten eine gewisse Schiene zu fahren". 
Daraufhin stellten 16 der im Rahmen der «Basel nazifrei»-Prozesse beschuldigten Personen Ausstandsgesuche gegen die vorsitzenden Strafgerichtspräsidien bzw. das gesamte Strafgericht Basel-Stadt und beantragten, dass die Verfahren an das Strafgericht...

iusNet StrafR-StrafPR 24.11.2023

 

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