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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Akteneinsicht

Akteneinsicht

Umfang der Akteneinsicht im Ausstandsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine Beschränkung der Akteneinsicht bewirkt grundsätzlich keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, da sie bei der Anfechtung des Endentscheids wirksam gerügt werden kann. Die Ausnahme des Strafprozessrechts, wo aufgrund der speziellen Verfahrensgarantie in Art. 101 Abs. 1 StPO ein nicht wieder gutzumachender Nachteil bejaht wird, wenn das Akteneinsichtsrecht nach erfolgter erster Einvernahme der beschuldigten Person verweigert wird, greift vorliegend nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 24.11.2023

Rechtliches Gehör und Aktenführungspflicht

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Akteneinsichtsrecht setzt voraus, dass die Akten vollständig sind. Dem Gericht ist von der Anklagebehörde sämtliches Material zuzustellen, das mit der Tat in thematischem Zusammenhang steht. Die Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden dürfen grundsätzlich kein von ihnen erhobenes oder ihnen zugekommenes Material zurückbehalten, das einen Bezug zur Sache hat. Die Dokumentationspflicht gilt auf allen Verfahrensstufen, also auch bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren.
iusNet-StrafR-StrafPR 20.01.2023

Die Beschränkung der Akteneinsicht der beschuldigten Person vor Abschluss des Verfahrens

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Sobald die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Untersuchung ankündigt, kann die Akteneinsicht der beschuldigten Person nur noch in eingeschränktem Rahmen verweigert werden. In jedem Fall ist dann davon auszugehen, dass die wichtigsten Beweise schon erhoben wurden, da andernfalls der Abschluss der Untersuchung nicht angekündigt werden könnte.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.03.2022

Das Akteneinsichtsrecht im Entsiegelungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Akteneinsichtsrecht im Entsiegelungsverfahren umfasst die sichergestellten und gesiegelten Geräte im Regelfall nicht mit ein. Wenn die beschuldigte Person jedoch nachvollziehbar begründet, weshalb sie ohne nachträgliche Gesamtdurchsicht von Geräten und Aufzeichnungen überhaupt nicht in der Lage wäre, ihre mit Anfangshinweisen bereits plausibel gemachten Geheimnisinteressen ausreichend zu substanziieren, kann sich eine weitergehende Akteinsicht in die gesiegelten Geräte im Ausnahmefall als geboten erweisen.
iusNet-StrafR-StrafPR 30.11.2021

La notion de tiers touché par un acte de procédure et le droit de répliquer

Kommentierung
Strafprozessrecht
L’art. 105 al. 1 let. f CPP dispose que les tiers touchés par un acte de procédure peuvent participer à la procédure pénale. À ce titre, lorsqu’ils sont directement touchés dans leurs droits, la qualité de partie leur est reconnue dans la mesure nécessaire à la sauvegarde de leurs intérêts. La question qui se pose dans cet arrêt est de savoir si un tiers qui a requis un accès au dossier sur la base de l’art. 101 al. 3 CPP dispose de la qualité de partie au sens de l’art. 105 al. 2 CPP lorsque cette demande lui est refusée.
Pascal de Preux
Daniel Trajilovic
iusNet StrafR-StrafPR 30.09.2020