Unzulässige Fishing Expedition oder Zufallsfund?
Unzulässige Fishing Expedition oder Zufallsfund?
Unzulässige Fishing Expedition oder Zufallsfund?
Am 12. April 2015 wurde B., Vater des Beschwerdeführers in flagranti auf einer Raserfahrt mit dem Motorrad angehalten. Gleichentags wurde eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von B. durchgeführt, bei der u.a. eine GoPro-Kamera inklusive SD-Karte beschlagnahmt wurden. Diese enthielt Videos, die den Beschwerdeführer bei der Begehung von diversen Strassenverkehrsdelikten, namentlich Geschwindigkeitsübertretungen mit seinem Motorrad zeigten. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer eröffnet, weshalb er schliesslich vom Kantonsgericht Luzern u.a. der mehrfachen qualifiziert groben Verletzung von Verkehrsregeln und des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten verurteilt wurde.
Dagegen erhob A. Beschwerde in Strafsachen und brachte vor, dass es sich bei der Hausdurchsuchung gegen seinen Vater um eine unzulässige Beweisausforschung gehandelt habe. Es habe kein hinreichender Tatverdacht gegen seinen Vater auf weitere Delikte vorgelegen, weshalb die auf der beschlagnahmten Speicherkarte zufällig gefundenen Videoaufnahmen nicht verwertbar seien.
Das Bundesgericht erinnerte...
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