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Verwertbarkeit einer privaten, im Ausland vorgenommenen Beweiserhebung

Verwertbarkeit einer privaten, im Ausland vorgenommenen Beweiserhebung

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Verwertbarkeit einer privaten, im Ausland vorgenommenen Beweiserhebung

A. reichte bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Erpressung und Drohung ein. Darin brachte er vor, seit Anfang des Jahres massiv bedroht und zur Zahlung von USD 5 Mio. erpresst zu werden. Einige Monate später hab er der Staatsanwaltschaft einen Observationsbericht des Privatdetektivunternehmens C. zu den Akten, der B. als die für die angezeigten Handlungen verantwortliche Person identifizieren soll. B. wurde daraufhin einvernommen.

Rund ein Jahr später erklärte die Staatsanwaltschaft den Observationsbericht und die Einvernahme mittels Verfügung für unverwertbar und ordnete deren Entfernung aus den Akten an. Begründet wurde der Entscheid damit, dass C. Beobachtungen und Abklärungen auf deutschem Territorialgebiet vorgenommen habe, wobei diese Beweissammlung der Staatsanwaltschaft zugerechnet werde, da sie Kenntnis von den Abklärungen gehabt habe.
Nach erfolglosem Durchlaufen des kantonalen Instanzenzugs gelangte A. mit Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte diesen Zwischenentscheid aufgrund eines drohenden nicht wieder gutzumachenden Nachteils aufzuheben.

Das Bundesgericht bejahte die Gefahr eines empfindlichen Beweisverlusts...

iusNet StrafR-StrafPR 19.12.2023

 

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