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Zur Nichtigkeit von Strafbefehlen

Zur Nichtigkeit von Strafbefehlen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Zur Nichtigkeit von Strafbefehlen

Das Bundesgericht äussert sich in einem neuen Urteil zum Rechtsbehelf der Revision nach Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO. Wer durch ein rechtskräftiges Urteil, einen Strafbefehl, einen nachträglichen richterlichen Entscheid oder einen Entscheid im selbstständigen Massnahmeverfahren beschwert ist, kann die Revision verlangen, wenn neue, vor dem Entscheid eingetretene Tatsachen oder neue Beweismittel vorliegen, die geeignet sind, einen Freispruch, eine wesentlich mildere oder wesentlich strengere Bestrafung der verurteilten Person oder eine Verurteilung der freigesprochenen Person herbeizuführen. Revisionsrechtlich beachtlich sind neue Tatsachen und Beweismittel, die geeignet sind, die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die Verurteilung basiert, zu erschüttern und die einen günstigeren Entscheid zugunsten der verurteilten Person ermöglichen. Hingegen sind Verfahrensverstösse grundsätzlich mittels Revision nicht korrigierbar, sondern müssen im ordentlichen Rechtsmittelverfahren geltend gemacht werden. 

Der Beschwerdeführer macht geltend, den angefochtenen Strafbefehlen komme keine Rechtswirkung zu, da sie nicht übersetzt worden seien und damit gegen Art. 68 Abs. 2 StPO...

iusNet StrafR-StrafPR 17.05.2019

 

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