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Strafrecht-Strafprozessrecht > Rechtsprechung

Revision nach EGMR-Entscheid wegen Verlezung von Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Revision nach EGMR-Entscheid wegen Verlezung von Art. 8 EMRK

In einem wegweisenden Fall musste das Bundesgericht entscheiden, ob eine Landesverweisung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) revidiert werden muss – mit weitreichenden Folgen für den Schutz des Familienlebens.
iusnet StrafR-StrafPR 26.02.2025

Quellenschutz für Medienschaffende versus Entsiegelungsanspruch

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Quellenschutz für Medienschaffende versus Entsiegelungsanspruch

Das Bundesgericht befasste sich mit der Entsiegelung von elektronischen Geräten und Datenträgern, die im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung sichergestellt wurden. Die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die zu entsiegeln. Ziel war es, mögliche Beweise für eine unrechtmässige Weitergabe vertraulicher Informationen an Medienvertreter zu sichern.
iusnet StrafR-StrafPR 26.02.2025

Fristenlauf bei einer Beschwerde gegen die vorzeitige Verwertung eines Ferraris F12

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Fristenlauf bei einer Beschwerde gegen die vorzeitige Verwertung eines Ferraris F12

Das Bundesgericht hatte sich mit dem Fristenlauf einer Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid bezüglich der vorzeitigen Verwertung eines Ferraris zu befassen.
iusnet StrafR-StrafPR 26.02.2025

Dürfen Aussagen des einzigen Belastungszeugen verwerten werden, obwohl der Beschuldigte nie die Möglichkeit hatte ihn zu befragen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Dürfen Aussagen des einzigen Belastungszeugen verwerten werden, obwohl der Beschuldigte nie die Möglichkeit hatte ihn zu befragen?

Das Bundesgericht befasste sich mit der Verweigerung des Rechts den Belastungszeugen während des Verfahrens direkt zu befragen, mit dem Argument, die Befragung sei entbehrlich und klärte dabei auch, inwiefern solche Aussagen des einzigen Belastungszeugen verwertbar sind.
iusnet StrafR-StrafPR 26.02.2025

Mindeststrafe bei Raserdelikten nach der seit 2023 geltenden Regelung

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

Mindeststrafe bei Raserdelikten nach der seit 2023 geltenden Regelung

Trotz der seit 2023 geltenden Regelung, bei der ein Raserdelikt mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann, sofern der Täter in den letzten zehn Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, war es die Praxis bei diversen Staatsanwaltschaften, dass dies nicht für Junglenker gelten kann, sondern nur für Personen, welche bereits während 10 Jahren einen Führerausweis besessen haben. Das Bundesgericht klärte nun diese Praxis.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

Willkürliche Beweiswürdigung des anvertraut seins bei der Veruntreuung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Willkürliche Beweiswürdigung des anvertraut seins bei der Veruntreuung

Das Bundesgericht hatte sich mit der strafrechtlichen Verurteilung von A.________ wegen Veruntreuung nach Art. 138 StGB zu befassen. Im Zentrum der Beschwerde steht die Frage, ob das Urteil der kantonalen Instanz aufgrund einer willkürlichen Beweiswürdigung erging. Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz ausreichend begründet hat, dass die Darlehensmittel zweckgebunden waren und ob die Verwendung der Mittel den Tatbestand der Veruntreuung erfüllt. Es hob das kantonale Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

Reicht eine psychische Einschüchterung, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen und müssen Massnahmen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Strafprozessrecht

Reicht eine psychische Einschüchterung, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen und müssen Massnahmen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden?

Das Bundesgericht hatte die Verurteilungen von A.________ wegen zahlreicher Straftaten, darunter Körperverletzung, Drohungen, Verletzung des Hausrechts und sexuelle Nötigung, zu überprüfen. A._______ wandte sich gegen das Urteil der Vorinstanz, die ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt hatte, darunter neun Monate ohne Bewährung, mit der Beanstandung, die Beweiswürdigung sei unter Verletzung des Grundsatzes in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) erfolgt. Das Bundesgericht musste sich mit der Beweisführung, der Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tätlichkeiten sowie der rechtlichen Qualifikation sexueller Nötigung befassen. Zudem hatte es auch zu klären, inwiefern Massnahmen bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

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