Reicht die Therapiewilligkeit für die Anordnung einer Massnahme?
Das Bundesgericht beurteilte die Zulässigkeit der Anordnung einer ambulanten Massnahme, welche sich allein auf die vermeintliche Therapiewilligkeit des Beschwerdeführers stützte.
Das lebenslängliche Tätigkeitsverbot als Streitgegenstand
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot unzulässig in die Grundrechte des Betroffenen eingreife und zumindest der Verhältnismässigkeitsprüfung unterliege.
Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?
Streitig war, ob der zum Eigenkonsum bestimmte Cannabis mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1%, dessen Besitz aufgrund der tatsächlichen Geringfügigkeit der Menge straflos ist (Art. 19b Abs. 1 BetmG), zur Vernichtung eingezogen werden darf.
Birgt der Ausschluss der Teilnahme an Beweiserhebungen nach Art. 101 Abs. 1 StPO ein nicht wieder gut zu machender Nachteil für den Beschuldigten?
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau schloss sowohl den Beschuldigten wie auch sein Verteidiger von Zeugenbefragungen aus. Es stellte sich die Frage ob, dabei ein nicht wieder gut zu machender Nachteil beim Beschuldigten entstehen kann.
Fristerstreckung für das Stellen eines Entsiegelungsgesuchs?
Die Staatsanwaltschaft verpasste die Frist zur Einreichung eines Entsiegelungsgesuchs und liess einige Monate später eine neue Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme neuer Unterlagen durchführen, die ebenfalls gesiegelt wurden. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob das nun gestellte Entsiegelungsbegehren mit dem Rechtsmissbrauchsverbot kompatibel ist.
Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe
Das Bundesgericht verneinte – im Gegensatz zu den Vorinstanzen – das Vorliegen von Fluchtgefahr. Weitere Haftgründe prüften die Vorinstanzen trotz Geltendmachung durch die Staatsanwaltschaft nicht, weshalb das Bundesgericht über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Prüfung sämtlicher vorgebrachter Haftgründe zu entscheiden hatte.
Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, unter welchen Umständen die Parteivorträge anlässlich der Berufungsverhandlung von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge abweichen dürfen und welche Rolle der beschuldigten Person dabei in jedem Fall zukommt.