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Das Akteneinsichtsrecht im Entsiegelungsverfahren

Das Akteneinsichtsrecht im Entsiegelungsverfahren

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Strafprozessrecht

Das Akteneinsichtsrecht im Entsiegelungsverfahren

Strafuntersuchung wegen Vergehens gegen das Geldspielgesetz und sicherte unter anderem einen Laptop und ein Mobiltelefon des Beschuldigten. A. liess die Geräte siegeln. Das zuständige ZMG bewilligte allerdings die Entsiegelung und erwog, dass A. seiner prozessualen Obliegenheit, die tangierten Geheimnisinteressen ausreichend zu substanziieren, nicht nachgekommen sei. Gegen diesen Entscheid führte A. Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids. Der Beschwerdeführer stellte sich auf den Standpunkt, wonach ihm eine entsprechende Substantiierung faktisch verunmöglicht worden sei, da er entgegen seinem Antrag keine Einsicht in die Aufzeichnungen der versiegelten Geräte erhielt. Er rügte daher eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Das Bundesgericht hatte die Frage zu klären, ob der Anspruch auf Akteneinsicht auch das Recht auf Einsicht in sämtliche gesiegelten Unterlagen, Aufzeichnungen und Geräte mitumfasse.
Dazu führte das Bundesgericht aus, dass der Geheimnisherr spätestens im Entsiegelungsverfahren vor dem ZMG auch ohne Einsicht in die sichergestellten und gesiegelten Geräte wenigstens in den Grundzügen substanziieren müsse, welche...

iusNet-StrafR-StrafPR 30.11.2021

 

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