Der stellvertretende Erste Staatsanwalt des Kantons Basel-Landschaft stellte beim Kantonsgericht ein Ausstandsgesuch, da sich die Frage stellte, ob ein Strafverfahren gegen einen Regierungsrat zu eröffnen sei. Die Wiederwahl der Führung der Staatsanwaltschaft sei dabei in einem gewissen Masse vom Regierungsrat abhängig, weshalb die Staatsanwaltschaft, zumindest dem Anschein nach, befangen sei. Das Kantonsgericht verneinte dies mit dem Hinweis auf die allgemeine und unabhängige Ermittlungspflicht. Zur Annahme von Befangenheit müssten konkrete Hinweise vorliegen, welche über das Organisatorische hinausgehen und eine das sozial übliche Mass übersteigende Beziehungsnähe oder ein ausgeprägtes faktisches Abhängigkeitsverhältnis belegen.