Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.
Das Bundesgericht hatte die Frage zu beurteilen, ob es sich beim Ladendiebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch um ein "Einbruchdelikt" im Sinne von Art. 121 Abs. 3 BV handle.
Das Bundesgericht äussert sich vertieft zum Verhältnis der strafrechtlichen Landesverweisung von EU-Bürgern und dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU.
Das Bundesgericht konkretisiert die Kriterien für die Beurteilung, ob ein "Härtefall" vorliegt, der zum Verzicht auf die strafrechtliche Landesverweisung führt.
Das Bundesgericht äussert sich in einem ersten Entscheid zur strafrechtlichen Landesverweisung im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Es bestätigt die vom Obergericht des Kantons Zürich gegen einen straffälligen EU- Bürger angeordnete Landesverweisung.