Aktenentfernungsantrag 18 Monate nach deren Beschlagnahme
Aktenentfernungsantrag 18 Monate nach deren Beschlagnahme
Aktenentfernungsantrag 18 Monate nach deren Beschlagnahme
Dem Beschwerdeführer A. wird vorgeworfen, als Vermögensverwalter Sorgfaltspflichten verletzt zu haben und dadurch einen grossen Schaden verursacht zu haben. Ebenfalls soll er Retrozessionen und Provisionen rechtswidrig für sich behalten haben. Am 9. November 2018 führte die Polizei bei A. eine Hausdurchsuchung vor und stellte diverse Unterlagen und Daten sicher. Mit Verfügung vom 25. Juni 2019 wurden diese Unterlagen und Daten von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Eine von A. dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht ab.
Am 15. Dezember 2020 ersuchte A. die Staatsanwaltschaft um Aktenentfernung der beschlagnahmten Unterlagen und Daten, was die Staatsanwaltschaft abwies. Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Obergericht nicht ein.
Das Obergericht stellte sich auf den Standpunkt, wonach der Beschwerdeführer seine Argumente für die Aktenentfernung von beschlagnahmten Unterlagen und Daten bereits im Beschwerdeverfahren gegen die Beschlagnahmeverfügung vom 25. Juni 2019 hätte vorbringen können. Sein Antrag komme nunmehr einer Wiedererwägung gleich, die aber ausser Betracht falle, da sich die Verhältnisse seit der Anordnung der Beschlagnahme nicht...
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