Die Voraussetzungen der Anordnung von Sicherheitshaft bei schuldunfähigen Personen
Das Bundesgericht setzt sich mit der Anordnung von Sicherheitshaft bei schuldunfähigen Personen auseinander, bei denen eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet wurde. Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung zum Haftgrund der Ausführungsgefahr wiederholt.
Die Auswirkungen des Beschleunigungsgebots auf die Strafzumessung bei einem rund zwei Jahre dauernden Berufungsverfahren
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine einmonatige Strafreduktion als Folge der Verletzung des Beschleunigungsgebots im Rahmen eines zweijährigen Berufungsverfahrens als angemessen zu erscheinen hat.
Akzeptanz von Ersatzmassnahmen im Rahmen der Anfechtung weiterer Ersatzmassnahmen
Es stellte sich die Frage, ob mit der Akzeptanz einzelner Ersatzmassnahmen, die anstelle von Untersuchungshaft vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet wurden, einer generellen Anfechtung des Entscheides entgegen stehen.
Der amtliche Verteidiger und das Recht auf Teilnahme an der Exploration des Beschuldigten
Das Bundesgericht äussert sich erneut zum Recht auf Teilnahme der Verteidigung an Explorationsgesprächen von beschuldigten Personen durch forensisch-psychiatrische Sachverständige.
A. wehrt sich vor dem Bundesgericht dagegen, dass das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft nur für längstens 3 Monate hätte anordnen dürfen und nicht für 6 Monate.