Die hohe Sicherheitsgefährdung als Voraussetzung der Wiederholungsgefahr
Das Bundesgericht setzt sich mit der hohen Sicherheitsgefährdung als Voraussetzung der Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten auseinander und hält fest, ob und wann diese angenommen werden kann. Zudem geht es auf die formellen Fragen der Verletzung von Ordnungsvorschriften beim Haftentlassungsverfahren und auf den Vollzugsort beim Wechsel des Haftregimes ein.
Das Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Sistierung der Hauptverhandlung
Die Beschwerdeführerin beantragte die Sistierung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, was abgewiesen wurde. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, welches Rechtsmittel gegen diese Verfügung erhoben werden muss und welches die Eintretensvoraussetzungen sind.
Zur Verletzung des Beschleunigungsgebots und zur Frage, ob das Gericht frei entscheiden kann, ob die Bestimmung von Art. 66a Abs. 2 StGB zur Anwendung kommt?
Das Bundesgericht äussert sich zu den möglichen Sanktionen bei der Verletzung des Beschleunigungsgebots und zur Frage, ob die Härtefallklausel von Art. 66a Abs. 2 StGB auch bei qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anwendung kommt.
Der persönliche Härtefall bei der Anordnung einer Landesverweisung
Das Bundesgericht hält fest, wann ein persönlicher Härtefall angenommen werden kann, der der Anordnung einer Landesverweisung entgegensteht. Dabei führt es die Pflichten des Gerichts und der betroffenen Person auf.
Wann ist eine "doppelte" Rechtsbelehrung der einzuvernehmenden Person notwendig?
Muss eine beschuldigte Person, die im polizeilichen Ermittlungsverfahren auf ihr spezifisches Aussageverweigerungsrecht betreffend das Verhalten ihres mitbeschuldigten Ehemannes hingewiesen wurde, bei Aufnahme eines staatsanwaltschaftlichen Verfahrens wieder umfassend über ihre Rechte belehrt werden?
Das Beschleunigungsgebot bei der schriftlichen Urteilsbegründung
Das Bundesgericht setzt sich mit dem Beschleunigungsgebot auseinander und der Frage, ob dieses verletzt ist, wenn das erstinstanzliche Gericht acht Monate braucht zur Ausfertigung des schriftlich begründeten Urteils.
Die Einziehung von Vermögenswerten nach dem Tod der beschuldigten Person
Verstirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und sind die Erben noch nicht bekannt, so stellt sich die Frage, gegenüber wem eine Einstellungsverfügung und insbesondere die Einziehung von Vermögenswerten eröffnet werden muss.
Ausschliessliche Anwendbarkeit der Beschwerde in Strafsachen nach Art. 78 ff. BGG in Streitsachen betreffend Parteistellung und Akteneinsicht in parallel geführten Straf- und Rechtshilfeverfahren mit engem Konnex
Im Bundesgerichtsurteil 1B_350/2020 klärte das Bundesgericht die Frage, welches Rechtsmittel ans Bundesgericht in Streitsachen zu ergreifen ist, in denen im Strafverfahren die Parteistellung und Akteneinsicht strittig ist und gleichzeitig ein im engen Konnex mit dem Strafverfahren stehendes Rechtshilfeverfahren hängig ist.