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KENNENLERN-AUSGABE

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Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen diese kostenfreie Kennenlern-Ausgabe von iusMail Strafrecht und Strafprozessrecht zuzusenden. Sie finden darin eine Auswahl an Beiträgen wie sie zukünftig in iusMail und iusNet Strafrecht und Strafprozessrecht enthalten sind.

Der Newsletter liefert Ihnen monatlich einen raschen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung im Strafrecht und Strafprozessrecht.

Die Inhalte gliedern sich in die Rubriken:

  • Rechtsprechung: deutschsprachige Zusammenfassungen der relevanten Gerichtsentscheide aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht, den kantonalen Gerichten sowie der europäischen Gerichtshöfe (EuGH, EGMR)
  • Gesetzgebung: Informationen zu aktuellen Entwicklungen der Rechtsetzung
  • Kommentierung: Experten analysieren und kommentieren Urteile und Rechtsetzungsentwicklungen
  • Arbeitshilfen: praxisorientierte Arbeitshilfen zum Download

Die Beiträge der Rubriken Rechtsprechung und Gesetzgebung verfassen die Redaktoren lic. iur. Alexander Sami und MLaw Gabriel Giess.

Das Abonnement beinhaltet den Newsletter iusMail und einen Zugang zur Online-Datenbank iusNet Strafrecht und Strafprozessrecht, in der der Volltext zu entnehmen ist. Die Online-Datenbank enthält nebst sämtlichen Texten aus iusMail weitere Beiträge aus den oben genannten Rubriken.

Die erste kostenpflichtige Ausgabe von iusMail Strafrecht und Strafprozessrecht erscheint Ende September 2018.
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Freundliche Grüsse
Ihre Schulthess Juristische Medien AG

 
 

 

Einzelne Straftaten

Einzelne Straftaten
Nachschusspflicht und Misswirtschaft
Vorliegend kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Beschuldigte keine Misswirtschaft begangen habe, indem er keine Neuliberierung vorgenommen habe. Bei einer Aktiengesellschaft bestehe keine Nachschusspflicht und damit auch keine Pflicht zur erneuten Liberierung bereits liberierter Aktien.

 

Strafprozessrecht

Strafprozessrecht
Teilnahme der Verteidigung an einer Begutachtung
Das Bundesgericht klärt die Frage, ob eine psychiatrische Exploration parteiöffentlich ist, namentlich ob die Verteidigung einen Anspruch auf Teilnahme hat. Das Bundesgericht verneint einen solchen Anspruch. Das Verfahren der Begutachtung würde dadurch verkompliziert, wenn nicht gar verunmöglicht. Zudem gebe es gestützt auf Art. 147 StPO, die Bundesverfassung oder die EMRK keine explizite gesetzliche Grundlage.

 

Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht
Strafbarkeit des Unternehmens bei Ordnungsbussen
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass keine genügende gesetzliche Grundlage bestehe, um juristische Personen als Fahrzeughalter bei Übertretungen in die Pflicht zu nehmen - entgegen der Intention des Gesetzgebers.

 

Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafrecht
Bankdirektor wegen mehrfachen Erteilens falscher Auskünfte schuldig gesprochen
Das Bundesstrafgericht verurteilt einen Bankdirektor wegen mehrfachen Erteilens von falschen Auskünften nach Art. 45 Abs. 1 FINMAG. Nach Ansicht des Gerichts habe der Bankdirektor auf Auskunftsbegehren der FINMA wissentlich und willentlich unvollständige und falsche Auskünfte erteilt.

 

Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Strafprozessrecht

Strafprozessrecht
Unfaires Verfahren im Kanton Basel-Landschaft
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft rügt die Vorinstanz scharf. Insbesondere stellte das Kantonsgericht mehrere gravierende Mängel fest. Dazu gehörte, dass der Mitbeschuldigte unzulässigerweise vom Hauptverfahren dispensiert wurde, das Gericht diverse Suggestivfragen stellte und die Beschuldigte nicht auf ihr Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht hingewiesen wurde. Die Ausführungen der Vorinstanz seien auch sonst reich an Unterstellungen, Vermutungen und moralisierenden Vorwürfen gewesen, ohne dass ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug zu den angeklagten Fällen zu erkennen gewesen wäre. Die Beschuldigte wurde in der Hauptsache vor Kantonsgericht freigesprochen.

 

     
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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht
Bund
Der Bundesrat befürwortet strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht
Künftig soll ein Täter nur noch in leichteren Fällen eine Wiedergutmachung leisten und damit eine Strafbefreiung erwirken können. Die Rechtskommission des Nationalrates will den Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger fassen. Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag und hat sich an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 mit der Stossrichtung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative einverstanden erklärt. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

 

Amtshilfe und Rechtshilfe

Amtshilfe und Rechtshilfe

Internationales Strafrecht

Internationales Strafrecht

Völkerrecht

Völkerrecht
Bund
Stellvertretende Strafvollstreckung: Anwendungsbereich wird ausgedehnt
Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Neu wird nicht mehr unterschieden, auf welche Weise – ob durch Flucht oder legal – die Person in ihren Heimatstaat gelangt ist. Vorausgesetzt ist einzig, dass sie den Urteilsstaat im Wissen verlassen hat, dass dort gegen sie ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist.

 

     
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Allgemeines Strafrecht

Allgemeines Strafrecht
Bund
Die Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der teilbedingten Strafe bei deren Anordnung
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid verdeutlicht das Bundesgericht die entscheidende Bedeutung der Legalprognose für die Anordnung von teilbedingten Strafen. Der Entscheid bestätigt, dass der teilbedingte Strafvollzug auch bei vorbestraften Tätern möglich ist. Des Weiteren wird eine Praxiskorrektur vorgenommen. Bei der Beurteilung, ob dem Täter eine günstige Prognose gestellt und somit der teilbedingte Vollzug gewährt werden kann, sind auch die Auswirkungen der teilbedingten Freiheitsstrafe zu berücksichtigen.

 

     
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