Im vorliegenden Entscheid grenzt das Bundesgericht die Tatbestandsvoraussetzung der arglistigen Täuschung beim Betrug von der Opfermitverantwortung ab und hält fest, wann eine derartige Verantwortung angenommen werden kann.
Der Umgang mit psychisch auffälligen Personen, die als Gefährder*innen eingestuft werden, ist eine grosse Herausforderung. Polizeiliche und strafprozessuale Massnahmen stossen rasch an ihre Grenzen. Um diese Versorgungslücken zu schliessen, ist das Bedrohungsmanagement in der gesamten Kette der Strafverfolgung sowie im Gesundheitswesen noch besser zu verankern.
Die im März 2021 vom Parlament beschlossene Revision des Geldwäschereigesetzes folgte dem bekannten Muster. Die Finanzintermediäre unternehmen immense Anstrengungen und stossen aufgrund der immer dichteren Regulierung mittlerweile personell, finanziell und organisatorisch an Grenzen. Nicht nur kleinere Institute stellen das Kosten/Nutzen-Verhältnis in Frage.