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Einzelne Straftaten

Einzelne Straftaten

Die individuelle Strafbarkeit von Leitungs- und Kontrollpersonen einer Bank für Defizite im Risikomanagement zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Die individuelle Strafbarkeit von Leitungs- und Kontrollpersonen einer Bank für Defizite im Risikomanagement zur Bekämpfung der Geldwäscherei
Geldwäscherei | Risikomanagement | Geschäftsherrenhaftung

Unsorgfältiger Kranführer

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_1364/2019

A. rügt, er habe keine Regel der Baukunde verletzt. Die Bestimmung braucht nicht, um anwendbar zu sein, ein genau bestimmtes Manöver des Kranführers zu untersagen. Art. 11 Abs. 1 VUV hält fest, dass der Arbeitnehmer "die allgemein anerkannten Sicherheitsregeln" berücksichtigen muss. Durch sein Handeln verstiess A. gegen allgemein anerkannte Sicherheitsregeln im Sinne von Art. 11 Abs. 1 VUV, die er von sich aus und nicht erst auf Weisung seines Arbeitgebers hin zu beachten hatte. Sodann verletzte A. durch sein Handeln auch Art. 4 Abs. 4 Kranverordnung. Nach dieser Bestimmung hat der Kranführer Schutzmassnahmen zur Verhinderung von Kollisionen zu treffen, wenn der Aktionsbereich von Kranen durch Hindernisse eingeschränkt ist.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

Lehrmeister streichelt Lernenden

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_211/2020

Erforderlich ist, dass der Täter die Abhängigkeit ausnützt. Kein Ausnützen liegt vor, wenn die Beteiligten freiwillig sexuelle Kontakte miteinander unterhalten oder eine Liebesbeziehung eingegangen sind, ohne dass der ältere Partner seine Überlegenheit missbraucht hat. Das Ausnützen erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Abhängige die sexuelle Handlung "eigentlich nicht will", dass er sich, entgegen seinen inneren Widerständen, nur unter dem Eindruck der Autorität des anderen fügt. Es ist im Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrmeister und Lernendem die Verantwortung des Lehrmeisters, die Grenzen der Sozialadäquanz von Berührungen nicht zu überschreiten. An diesem Abend überschritt A. diese Grenzen.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter

Kommentierung
Einzelne Straftaten
In Urteil 6B_1060/2019 wurde im Gegensatz zu Urteil 6B_52/2019 (BGE 145 IV 154) eine strafbare Handlung beim «Tackling» mit Körperverletzungsfolge verneint. Ausschlaggebend war, dass der Sachverhalt betreffend Ursache der Verletzung unklar blieb und somit nicht eindeutig auf ein gefährliches Foul zurückzuführen war.
Martin Kaiser
iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

Der Anwendungsbereich der Kindestötung

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Zum Entscheid des Bundesgerichts BGer vom 5.3.2020, 6B_1311/2020 (zur Publikation vorgesehen)

In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid äussert sich das Bundesgericht zu den Voraussetzungen der Kindestötung nach Art. 116 StGB. Es verdeutlicht, dass der Tatbestand anzuwenden ist, selbst wenn die Mutter während der Tat nicht an einer psychischen Störung litt. Art. 116 StGB enthält eine unumstössliche gesetzliche Vermutung, dass die Schuld einer Mutter während des Geburtsvorgangs sowie einer kurzen Zeit danach verringert ist.
Gian Ege
iusNet STR-STPR 29.04.2020

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