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Strassenverkehrsrecht

Strassenverkehrsrecht

Zur Zulässigkeit von "Polizeikosten"

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Strassenverkehrsrecht

6B_1430/2019, zur Publikation vorgesehen

Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts zulässig, die allgemeinen polizeilichen Leistungen bei der Festsetzung der Gebühren zu berücksichtigen, wenn hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht. Die bisherige Rechtsprechung schliesst - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - eine Überbindung der Kosten für polizeiliche Dienstleistungen nicht schlechthin aus, sondern nur ohne eine gesetzliche Grundlage unter dem Deckmantel von Art. 422 Abs. 2 lit. d StPO. Den Kantonen ist es damit nicht verwehrt, in ihren Erlassen die Erhebung von Gebühren (im Sinne von Art. 422 Abs. 1 StPO) für die Tätigkeit der Polizei vorzusehen. Im Kanton Aargau liegt eine gesetzliche Grundlage vor.
iusNet StrafR-StrafPR 14.08.2020

Annullierung des Führerausweises auf Probe

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

1C_621/2019, zur Publikation vorgesehen

Die Anwendung einer "Gesamtmassnahme" (analog zu Art. 49 StGB) kommt für das Bundesgericht nicht in Frage. Da das Gesetz bei einer zweiten, selbst leichten Widerhandlung, welche einen Entzug rechtfertigt, zwingend den Verfall des Führerausweises auf Probe vorsieht, würde eine analoge Anwendung von Art. 49 StGB diejenigen Fahrer, die innerhalb kurzer Zeit mehrere Entzugsgründe setzen, gegenüber jenen, die dies in grösseren zeitlichen Abständen tun, privilegieren. Eine solche Privilegierung wäre indes ungerechtfertigt, geht doch für die Sicherheit im Strassenverkehr in der Regel von ersteren die grössere Gefahr aus als von letzteren.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

Änderung der Verkehrsregeln

Gesetzgebung
Strassenverkehrsrecht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche. Auf den Autobahnen gilt bei Stau künftig zum Beispiel die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, und bei Spurabbauten das Reissverschlussprinzip. Rechtsvorbeifahren wird in wesentlich breiterem Rahmen zulässig sein als bisher. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen bleibt jedoch verboten und soll neu mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 250 geahndet werden können. Der Bundesrat hat die Änderungen per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

Verweigerung Vortest und Bluttest - unechte Konkurrenz?

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Einzelne Straftaten

6B_614/2019, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass der Tatbestand von Art. 91a SVG auch bei anfänglicher Weigerung des Betroffenen nicht als erfüllt betrachtet werden kann, wenn dieser später noch in eine andere Massnahme, z.B. die Blutprobe, einwilligt. Mithin ist die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit im Sinne von Art. 91a SVG erst erfüllt, wenn der Zustand des Betroffenen definitiv nicht mehr zuverlässig festgestellt werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 29.12.2019

Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im Kanton Thurgau

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Strassenverkehrsrecht

6B_908/2018, zur Publikation vorgesehen

Für den Einsatz der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bedarf es einer ausreichend detaillierten Regelung in einem Gesetz. Für die im Kanton Thurgau praktizierte AFV fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Autolenkers gut.
iusNet StrafR-StrafPR 24.10.2019

Verurteilung ohne gültigen Strafantrag

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Strassenverkehrsrecht
Aus dem Umstand allein, dass sich ein Geschädigter zwecks Schadensregulierung an die Polizei gewendet habe, kann aus Sicht des Bundesgerichts kein gültiger Strafantrag abgeleitet werden. Eine Erklärung des bedingungslosen Willens, X. solle wegen des Verkehrsunfalls strafrechtlich verfolgt werden, ist darin - entgegen der Ansicht der Vorinstanz - nicht enthalten.
iusNet StrafR-StrafPR 22.10.2019

Dashcam-Aufzeichnungen sind nicht verwertbar

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Strassenverkehrsrecht

6B_1188/2018, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht hebt die Verurteilung einer Fahrzeuglenkerin auf, die auf Basis der Dashcam-Aufzeichnungen eines anderen Verkehrsteilnehmers der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen worden war. Als Beweismittel fällt die Verwertung der in Missachtung des Datenschutzgesetzes erlangten Aufnahmen bereits deshalb ausser Betracht, weil es sich bei den fraglichen Verkehrsdelikten nicht um schwere Straftaten handelt.
iusNet StrafR-StrafPR 21.10.2019

Verletzung des Beschleunigungsgebots

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Wird eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt, ist diesem Umstand angemessen Rechnung zu tragen. Als Sanktionen fallen in Betracht die Berücksichtigung der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung, die Schuldigsprechung unter gleichzeitigem Strafverzicht oder in extremen Fällen - als ultima ratio - die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht ist verpflichtet, die Verletzung des Beschleunigungsgebotes im Dispositiv seines Urteils ausdrücklich festzuhalten und gegebenenfalls darzulegen, in welchem Ausmass es diesen Umstand berücksichtigt hat.
iusNet StrafR-StrafPR 27.09.2019

Eventualvorsatz oder Grobfahrlässigkeit auf der Autobahn

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht erwägt, dass auf Eventualvorsatz nicht allein aus der Tatsache geschlossen werden dürfe, dass sich der Täter des Risikos der Tatbestandsverwirklichung bewusst war und dennoch handelte, denn dieses Wissen werde auch bei der bewussten Fahrlässigkeit vorausgesetzt. Dem Fahrzeuglenker ist selbst bei einem waghalsigen Überholmanöver in der Regel zuzugestehen, dass er leichtfertig darauf vertrauen wird, es werde schon nicht zum Unfall kommen; die Annahme, er habe sich gegen das Rechtsgut entschieden und nicht mehr im Sinne der bewussten Fahrlässigkeit auf einen guten Ausgang vertraut, darf daher nicht leichthin getroffen werden.
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019

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