iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Modulspezifische rechtsgebiete > Strassenverkehrsrecht

Strassenverkehrsrecht

Strassenverkehrsrecht

Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Der Anklagegrundsatz soll einzig eine wirksame Verteidigung gewährleisten. Diese wird dann angenommen, wenn eine umfassende Äusserung zum konkreten Vorwurf möglich ist. Weiter hält das Bundesgericht fest, dass die Polizei bei der Sachverhaltsaufnahme informelle Gespräche mit den Beteiligten führen kann und nicht gegen Art. 158 StPO verstösst, wenn die Rechtsbelehrung erst vor der darauffolgenden ersten formellen Einvernahme erfolgt. Zuletzt wiederholt das Bundesgericht die Voraussetzungen der Willkürrüge.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.01.2022

Sollen neue Beweisanträge vor Bundesgericht gestellt werden?

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten die ASTRA-Weisungen nicht als Bundesrecht nach BGG, weshalb die Gerichte diese in freier Beweiswürdigung berücksichtigen müssen. Zudem hält das Bundesgericht fest, dass es sich grundsätzlich auf den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt abstützt und einzig im Rahmen der Willkürprüfung Beweisanträge, wie das Einholen eines Gutachtens, die erstmals im Verfahren vor Bundesgericht gestellt werden, überprüft.
iusNet-StrafR-StrafPR 24.12.2021

Der Unterschied zwischen Verfahrensvorschriften und Strafbarkeitsbedingungen im Strassenverkehrsrecht

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht grenzt Vorschriften zum Ablauf des Verfahrens bei Fahrzeugkontrollen von konkreten Strafbarkeitsbedingungen ab. Einzig die Verletzung von Strafbarkeitsbedingungen kann zu einem Freispruch führen. Weiter zeigt es auf, dass auf prozessuale Rügen nur dann vor Bundesgericht vorgebracht werden können, wenn diese schon vor der Vorinstanz geltend gemacht worden sind.
iusNet-StrafR-StrafPR 26.07.2021

Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Im Rahmen eines Verfahrens betreffend grober Verletzung der Verkehrsregeln hält das Bundesgericht fest, dass dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht die gleiche Bedeutung wie dem Willkürverbot zukommt. Zudem führt das Bundesgericht aus, wie lange ein zu nahes Auffahren ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt und den Tatbestand der groben Verletzung der Verkehrsregeln erfüllt.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.06.2021

Seiten