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Voraussetzungen der Erstellung einer Zusatzstrafe sowie Behandlung zweier Landesverweisungen

Voraussetzungen der Erstellung einer Zusatzstrafe sowie Behandlung zweier Landesverweisungen

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Voraussetzungen der Erstellung einer Zusatzstrafe sowie Behandlung zweier Landesverweisungen

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte A am 19. Juli 2018 wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und wegen mehrfacher Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 5 ¼ Jahren und zu einer Busse von CHF 1‘500.00. Von diversen weiteren Vorwürfen wurde A. freigesprochen. Weiter verwies das Bezirksgericht A. für 6 Jahre des Landes. Dagegen erhob A. Berufung. Mit Urteil vom 3. Juni 2019 sprach das Obergericht des Kantons Zürich A. der mehrfachen Widerhandlung gegen das BetmG schuldig, vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz wurde A. freigesprochen. Der Schuldspruch wegen mehrfacher Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde rechtskräftig sowie die weiteren Freisprüche. Das Obergericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten gegen A. als Zusatzstrafe zum Urteil des Kreisgerichts St. Gallen vom 5. März 2019 und zu einer Busse von CHF 1‘500.00. Ebenfalls sprach es einen Landesverweis von 6 Jahren aus.

A. habe ab dem 8. April 2016 in verschiedenen zusammengefassten Vorgängen Kokaingemisch an B. verkauft und bei B. jeweils die...

iusNet-StrafR-StrafPR 29.09.2020

 

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