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Die willkürliche antizipierte Beweiswürdigung

Die willkürliche antizipierte Beweiswürdigung

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Die willkürliche antizipierte Beweiswürdigung

Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei der B AG soll A. ihr anvertrautes Bargeld im Betrag von mindestens CHF 13’00000 durch unterlassenes Eintippen in das Kassensystem der B AG vorenthalten und damit veruntreut haben. A. wurde daraufhin der Veruntreuung schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde vom Kantonsgericht bestätigt. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt die Aufhebung des Urteils und Rückweisung zur ergänzenden Beweisabnahme.

Die Beschwerdeführerin rügte eine willkürliche antizipierte Beweiswürdigung und Verletzung des rechtlichen Gehörs. C. sei aufgrund ihres Beweisantrags zur Einvernahme zur Hauptverhandlung vorgeladen worden. Als er nicht erschienen sei, habe die Vorinstanz auf seine Einvernahme verzichtet mit der Begründung, er sei bereits mehrfach befragt worden. Dabei sei nicht abgeklärt worden, ob die an die Privatklägerin versandte Vorladung überhaupt an C. übermittelt worden sei. Weiter sei unklar, ob die von C. behaupteten Videoaufnahmen existieren würden. Zudem sei C. heute nicht mehr bei der Privatklägerin angestellt, weshalb er möglicherweise seine Aussagen revidiert hätte. Schliesslich habe...

iusNet StrafR-StrafPR 07.03.2023

 

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