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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Willkür

Willkür

Die willkürliche antizipierte Beweiswürdigung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Beschwerdeführerin beantragte die Befragung eines Zeugens vor den Schranken. Dieser Zeuge wurde im Strafverfahren schon von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der ersten Instanz befragt. Als er in der zweitinstanzlichen Verhandlung nicht erschien, entschied das Berufungsgericht aufgrund seiner bisherigen Aussagen. Das Bundesgericht hält fest, dass keine Gründe ersichtlich seien, weshalb diese antizipierte Beweiswürdigung willkürlich sei und weist die Beschwerde ab.
iusNet StrafR-StrafPR 07.03.2023

Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht bestätigt den vorinstanzlichen Entscheid, wonach in antizipierter Beweiswürdigung angenommen wurde, dass der Beschwerdeführer einen Schaden an seinem Fahrzeug, der sich über beide Türen zog und den er selbst mittels einer Streifkollision verursacht hatte, unverzüglich bemerkt hatte. Die Meldung der Kollision an die Polizei erfolgte jedoch erst sechs Stunden später, was klar nicht mehr als „unverzüglich“ zu qualifizieren sei.
iusNet StrafR-StrafPR 12.12.2022

Die Willkürrüge beim Indizienbeweis

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Liegen einzig Indizien vor, die auf die Täterschaft schliessen lassen, so kann dies nur im Rahmen der Willkürrüge vor dem Bundesgericht überprüft werden. Einerseits muss dabei die ursprüngliche Indizienkette, auf die sich das Urteil stützt willkürlich erfolgt sein und andererseits müssen die möglichen Entlastungsindizien in willkürlicher Art und Weise nicht beachtet worden sein oder die daraus gezogenen Schlüsse müssen willkürlich und damit offensichtlich unhaltbar erscheinen.
iusNet StrafR-StrafPR 09.11.2022

Der Schutz der Privatsphäre im engeren Sinne

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht geht nur dann auf die Rüge der Willkür ein, wenn diese Rüge explizit vorgebracht wird und substanziiert begründet wird. Pauschale Verweise auf die Verfahrensakten sind dabei nicht ausreichend. In Bezug auf die Privatsphäre im engeren Sinne, die von Art. 179quater StGB geschützt wird, hält das Gericht fest, dass diese analog dem Hausfriedensbruch definiert werden kann. Die örtliche Grenze des Hausfriedens muss dabei aber nicht physisch überschritten werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.03.2022

Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Der Anklagegrundsatz soll einzig eine wirksame Verteidigung gewährleisten. Diese wird dann angenommen, wenn eine umfassende Äusserung zum konkreten Vorwurf möglich ist. Weiter hält das Bundesgericht fest, dass die Polizei bei der Sachverhaltsaufnahme informelle Gespräche mit den Beteiligten führen kann und nicht gegen Art. 158 StPO verstösst, wenn die Rechtsbelehrung erst vor der darauffolgenden ersten formellen Einvernahme erfolgt. Zuletzt wiederholt das Bundesgericht die Voraussetzungen der Willkürrüge.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.01.2022

Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Im Rahmen eines Verfahrens betreffend grober Verletzung der Verkehrsregeln hält das Bundesgericht fest, dass dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht die gleiche Bedeutung wie dem Willkürverbot zukommt. Zudem führt das Bundesgericht aus, wie lange ein zu nahes Auffahren ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt und den Tatbestand der groben Verletzung der Verkehrsregeln erfüllt.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.06.2021

Verurteilung eines Polizisten (vorerst) aufgehoben

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Misst man die beiden Achsen des Massstabs auf dem Ausdruck der Fotografien nach, sind sie, wie der Beschwerdeführer zutreffend vorbringt, unterschiedlich lang. Welche Auswirkungen dies auf das rechtsmedizinische Gutachten beziehungsweise dessen Inhalt und Aussagekraft sowie schliesslich das Beweisergebnis hätte, kann anhand der Akten nicht beurteilt werden. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass jedenfalls nicht gesagt werden könne, dass der Einwand des Beschwerdeführers für die Beurteilung der Schlüssigkeit des rechtsmedizinischen Gutachtens gänzlich irrelevant sei.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020