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Unzulässige Würdigung von forensisch-psychiatrischen Gutachten

Unzulässige Würdigung von forensisch-psychiatrischen Gutachten

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Unzulässige Würdigung von forensisch-psychiatrischen Gutachten

A. zwang das Opfer am 6. Oktober 2011, nachdem er ihm ein zirka 12 cm langes Messer an die Kehle gehalten und ihm damit eine oberflächliche Schnittwunde zugefügt hatte, zur Vornahme sowie Duldung verschiedener sexueller Handlungen, unter anderem des Geschlechtsverkehrs. Das Bezirksgericht Affoltern verurteilte A. am 24. November 2014 wegen qualifizierter Vergewaltigung, mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung sowie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und ordnete die Verwahrung an.Das Obergericht des Kantons Zürich bestrafte A. am 18. Oktober 2016 mit einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren und sah von der Anordnung einer Verwahrung sowie einer therapeutischen Massnahme (Dispositivziffer 3) ab.
Das Bundesgericht hiess die von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erhobene Beschwerde in Strafsachen teilweise gut, hob die Dispositivziffer 3 des obergerichtlichen Urteils auf und wies die Sache zu neuer Beurteilung an das Obergericht zurück (Verfahren 6B_281/2017).
Das Obergericht des Kantons Zürich ordnete mit Urteil vom 27. April 2020 die Verwahrung von A. an. 

A. beantragt nun mit Beschwerde in...

iusNet STR-STPR 07.12.2020

 

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