Wahrung des rechtlichen Gehörs und Begründungspflicht im Entsiegelungsverfahren
Wahrung des rechtlichen Gehörs und Begründungspflicht im Entsiegelungsverfahren
Wahrung des rechtlichen Gehörs und Begründungspflicht im Entsiegelungsverfahren
A.A.________ wegen Betrugs (Art. 146 StGB), ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) und Falschbeurkundung (Art. 253 StGB). Bei einer Hausdurchsuchung wurden Dokumente und elektronische Daten sichergestellt, die anschliessend auf Antrag der Beschwerdeführer versiegelt wurden. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Entsiegelung der Unterlagen, woraufhin das Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung teilweise bewilligte. Eine vorgängige Triage durch die Beschwerdeführer selbst oder eine umfassende Akteneinsicht vor der Entscheidung, um ihre Geheimhaltungsrechte geltend zu machen, wurde abgelehnt. Die Beschwerdeführer reichten daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Bundesgericht beschied, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 3 Abs. 2 lit. c StPO) eine zentrale verfassungsrechtliche Garantie ist. Die Einsicht in zu entsiegelnde Dokumente ist grundsätzlich zurückhaltend zu gewähren. Die betroffene Person müsse schlüssig darlegen, warum sie ohne Einsicht ihre Geheimhaltungsrechte nicht ausreichend geltend machen kann. Im vorliegenden Fall hatte das Zwangsmassnahmengericht eine richterliche Triage durchgeführt, weshalb eine umfassende...
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