Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles
Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles
Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles
Mit Strafbefehl vom 3. Januar 2020 wurde A. wegen diversen Verstössen gegen das SVG verurteilt, weil er am 29. Oktober 2019 um ca. 17:30 Uhr mit seinem Personenwagen die Distanz zu einem geparkten Fahrzeug falsch eingeschätzt habe und eine Streifkollision begangen habe. Diese habe er zwar unmittelbar bemerkt, er habe aber nicht angehalten, sondern habe erst um 23:30 Uhr den Unfall der Polizei gemeldet. A. erhob gegen den Strafbefehl Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft einen neuen Strafbefehl ausstellte. Auch dagegen erhob er Einsprache und wurde vom Bezirksgericht des fahrlässigen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs und des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall mit Fremdschaden schuldig gesprochen. Das Kantonsgericht wies die Berufung dagegen ab. A. beantragte vor Bundesgericht einen Freispruch.
Er bringt vor, die Vorinstanz habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, da die Vorinstanz zu Unrecht darauf verzichtet habe, den Zeugen B. anzuhören. Die Vorinstanz habe willkürlich angenommen, dass er die Streifkollision bemerkt habe, denn er habe nur das Einklappen des rechten Aussenspiegels realisiert. Nachdem er den Schaden bemerkt habe, habe er diesen...
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