Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Mutter welche ihr Kind 2 ½ Stunden nach der Geburt getötet hatte, in den Genuss des privilegierten Tatbestandes der Kindestötung kommt, wenn dem gegenüber ein Gutachten zum Schluss kommt, dass anlässlich der Tat keine eigentliche psychische Störung bei der Frau vorlag.