Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte X. wegen versuchten Betruges und Irreführung der Rechtspflege aufgrund eines fingierten Auffahrunfalles. Die Verurteilung wegen Irreführung der Rechtspflege ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht korrekt.
Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) an. Der WSA zwecks DNA-Analyse diente unstreitig nicht dazu, den Beschuldigten jener Straftat zu überführen, derer er im jetzigen Strafverfahren beschuldigt wird. Vielmehr sollen damit andere – bereits begangene oder künftige – Straftaten geklärt werden. Vor Bundesgericht strittig war die Verhältnismässigkeit.
Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ein
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Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht ein, da die Beschwerde unzureichend begründet ist und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil ersichtlich ist.
Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Das Kantonsgericht Schwyz bestätigt einen Schuldspruch des Bezirksgericht Höfe wegen unlauterem Wettbewerb. Die Beschuldigte veröffentlichte auf einschlägigen Internetplattformen Beiträge über eine Anbieterin von Pferdesportartikeln. Sie bezeichnete die Angebote der Anbieterin unter anderem als "Abzocke vom Feinsten".
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, inwiefern die Strafbehörden von sich aus anderen nationalen Zivil- und Verwaltungsbehörden Informationen mitteilen dürfen.
Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Videoaufnahme der Polizei prozessual zu würdigen sind, bei welchen weder eine Anordnung der Polizei, noch ein Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vorliegt.
Fraglich war im vorliegenden Fall, ob für die Berechnung der Fristen bei der stationären Massnahme auf den vorzeitigen Massnahmenvollzug oder auf das Sachurteil abgestellt wird.
Das Berner Obergericht muss sich nun zum dritten Mal mit einer Verkehrsregelverletzung befassen. Es wird an der Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung nun wohl definitiv nicht mehr festhalten können.
Im Mai 2016 erschienen mehrere Medienartikel über einen Geschäftsmann und Angehörigen des Sikhismus. Diese reichte gegen die Journalisten Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Journalisten in der Folge ein. Das Bundesgericht schützt nun diesen Entscheid.
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, welche Gespräche zu den Akten zu nehmen sind und welche nicht. Ferner äussert es sich zu den Formalien, welche bei übersetzten Abhörprotokollen eingehalten werden müssen.