Das Jugendstrafrecht sieht die Möglichkeit der Mediation zwischen Täter und Opfer vor. Das Bundesgericht hat sich im Zusammenhang mit einer Straftat, die von zwei Jugendlichen als Mittäter begangen worden war, damit zu befassen, ob für jeden von ihnen gesondert zu beurteilen ist, ob die Mediation mit dem Opfer gelungen ist oder nicht.