Das Bezirksgericht Willisau sprach A. der fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie der fahrlässigen Verletzung der Regeln der Baukunde schuldig. A. wird vorgeworfen, durch ein unkorrektes Manövrieren des Krans die Kranunterflasche mitsamt der Kranketten ins Pendeln gebracht zu haben. Durch dieses Auspendeln sei die Leiter, auf der B. gestanden habe, von einem Teil des Krans, mutmasslich den Kabeln oberhalb der Krankette, getroffen worden, woraufhin sie rückwärts gekippt und B. rücklings aus ca. sechs Meter Höhe auf den Boden geprallt sei.