Die qualifizierte Wiederholungsgefahr bei Ersttätern
Das Bundesgericht präzisiert die Voraussetzungen, wann bei Ersttätern eine qualifizierte Wiederholungsgefahr angenommen werden darf ohne, dass das Vortatenerfordernis erfüllt sein muss.
Die verspätete Haftanordnung durch das Zwangsmassnahmengericht
Das Zwangsmassnahmengericht verpasste die 96-Stunden-Frist zur Anordnung von Untersuchungshaft um 70 Minuten, da der Fall an einem Sonntag nicht bearbeitet wurde. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies einer Verletzung des Beschleunigungsgebots gleichkommt und ob die Haft rechtswidrig ist.
Wieviele Haftgründe müssen von den Rechtsmittelinstanzen überprüft werden?
Das Bundesgericht setzt sich erneut mit dem Vortatenerfordernis des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr auseinander. Zudem kommentiert es die Praxis, dass in Haftprüfungsverfahren regelmässig nur einzelne Haftgründe beurteilt werden.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine Staatsanwältin ein Strafverfahren führen kann, in dem mutmasslich gegen sie selbst begangene Delikte untersucht werden.
Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, unter welchen Umständen die Parteivorträge anlässlich der Berufungsverhandlung von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge abweichen dürfen und welche Rolle der beschuldigten Person dabei in jedem Fall zukommt.
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Gericht mit Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren anordnen, danach ins mündliche Verfahren wechseln, um letztlich ohne weitere Mitteilung doch wieder auf schriftlichem Wege entscheiden darf.
Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe
Das Bundesgericht verneinte – im Gegensatz zu den Vorinstanzen – das Vorliegen von Fluchtgefahr. Weitere Haftgründe prüften die Vorinstanzen trotz Geltendmachung durch die Staatsanwaltschaft nicht, weshalb das Bundesgericht über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Prüfung sämtlicher vorgebrachter Haftgründe zu entscheiden hatte.