Ausschluss eines akkreditierten Gerichtsberichterstatters zum Schutz der Opfer von Sexualverbrechen
Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts hatte die Öffentlichkeit einschliesslich der akkreditierten Gerichtsberichterstatter per Verfügung von der Berufungsverhandlung ausgeschlossen. Das Bundesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob dies eine Verletzung des Grundsatzes der Justizöffentlichkeit sowie der Medien- und Informationsfreiheit darstellt.
Gültige Zustellung einer Mitteilung der Behörden an den Rechtsbeistand
Das Bundesgericht hält fest, dass die Zustellung bzw. Eröffnung einer Mitteilung von Seiten der Behörden nur gültig an den Rechtsbeistand erfolgen kann, sofern ein solcher bestellt ist. Eine Fristansetzung durch die Mitteilung, welche nicht an den zugezogenen Rechtsbeistand erfolgt, entfaltet entsprechend keine Wirkung.
Ob es sich bei beschlagnahmten Vermögen um Delikterlös handle, müsse von einem Sachgericht beurteilt werden, so das Bundesgericht. Solange dieser Entscheid nicht begründet und noch nicht rechtskräftig sei, müssen die betroffenen Vermögenswerte beschlagnahmt bleiben.
Der fragwürdige Umgang des Berner Obergerichts mit unverwertbaren Aktenstellen und die Rechtsfolgen
Das Obergericht des Kantons Bern hat es unterlassen, sich vorfrageweise mit der Verwertbarkeit von unverwertbaren Aktenstellen zu befassen und in der Folge genau diese Aktenstellen aus den Akten zu entfernen. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies eine Verletzung von Art. 141 Abs. 5 StPO darstellt.
Rechtliches Gehör bei Anordnung der Sicherheitshaft
Das Bundesgericht hält fest, dass eine mündliche Verhandlung vor der Anordnung einer erstmaligen Sicherheitshaft ohne vorgängige Untersuchungshaft durchzuführen sei, um das rechtliche Gehör nicht zu verletzen.
Anspruch auf rechtliches Gehör beim Akteneinsichtsrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass das Akteneinsichtsrecht ein Teil des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist. Der Verfahrensleitung obliegt das Ermessen über die Modalitäten der Gewährung der Akteneinsicht.
Verurteilung trotz rechtskräftigem Freispruch und der Grundsatz „ne bis in idem“
Im Rahmen der Einsprache gegen einen Strafbefehl wurde der Beschwerdeführer vom erstinstanzlichen Gericht aufgrund desselben Sachverhalts sowohl teilweise freigesprochen als auch verurteilt. Der Teilfreispruch erwuchs in Rechtskraft. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob der ergangene Schuldspruch eine Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“ darstellt und folglich unzulässig ist.
Das Bundesgericht beschäftigt sich mit der Frage, wann ein Bagatellfall vorliegt und somit eine amtliche Verteidigung der beschuldigten Person als nicht notwendig erscheint.