Eröffnung einer Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Bestechung bei Zwangsvollstreckung und Amtsmissbrauch
Das Bundesgericht beschäftigt sich mit der Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung bei den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und bei Bestechung bei Zwangsvollstreckung und ob der Leiter einer kantonalen mobilen Konkursequipe unter den Ausnahmekatalog von Art. 83 lit. e BGG fällt.
Die Auswirkungen des Beschleunigungsgebots auf die Strafzumessung bei einem rund zwei Jahre dauernden Berufungsverfahren
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine einmonatige Strafreduktion als Folge der Verletzung des Beschleunigungsgebots im Rahmen eines zweijährigen Berufungsverfahrens als angemessen zu erscheinen hat.
Die Voraussetzungen der Anordnung von Sicherheitshaft bei schuldunfähigen Personen
Das Bundesgericht setzt sich mit der Anordnung von Sicherheitshaft bei schuldunfähigen Personen auseinander, bei denen eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet wurde. Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung zum Haftgrund der Ausführungsgefahr wiederholt.
Die Rechtmässigkeit einer Zwangsmedikation bei einer angeordneten stationären therapeutischen Massnahme
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen einer Zwangsmedikation im Rahmen einer angeordneten stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB auseinander.
Das Verbot der doppelten Strafverfolgung im Verhältnis zwischen eidgenössischen Straftatbeständen und kantonalen Übertretungsstraftatbeständen
Das Bundesgericht setzt sich mit der Sperrwirkung rechtskräftiger Teileinstellungen auseinander und erklärt deren Verhältnis zum Grundsatz „ne bis in idem“. Ebenfalls setzt sich das Bundesgericht mit dem Geltungsbereich der Art. 286 ff. StGB auseinander und führt aus inwiefern daneben kantonale Übertretungsstraftatbestände erlassen werden können.
Wer trägt die Kosten eines akzessorischen Einziehungsverfahrens im Falle einer Verfahrenseinstellung?
Sind beschlagnahmte Waren nach einer Verfahrenseinstellung in jedem Falle freizugeben? Und hat die Staatskasse die Kosten eines akzessorischen Einziehungsverfahrens zu tragen?
Die Beurteilung des leichten Falles gemäss Art. 148a Abs. 2 StGB sowie die Härtefallprüfung bei einer Landesverweisung
Das Bundesgericht setzt sich mit den Abgrenzungskriterien des leichten Falles des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe gemäss Art. 148a StGB auseinander und wendet diese im konkreten Fall an. Weiter setzt sich das Bundesgericht mit der Härtefallregelung der Landesverweisung auseinander.
Die Erstellung eines DNA-Profils im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erstellte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ein DNA-Profil des Beschwerdeführers und übermittelte dieses an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Der Beschwerdeführer focht dieses Vorgehen an.