Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Imams ab, der für Äusserungen in seiner Freitagspredigt von 2016 in der An'Nur-Moschee in Winterthur wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit verurteilt wurde.
Das Kantonsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine für die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten erforderliche Katalogtat vorlag. Es verneinte dies. Jedoch wies es die Überwachungsergebnisse aus anderen Gründen nicht aus den Akten.
Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Beweisanträge
A. beantragte mehrfach die Sicherstellung diverser persönlicher Gegenstände und Unterlagen von (Ehemann) B. Die Staatsanwaltschaft lehnte diesen Beweisantrag ab. Fraglich ist, ob A. überhaupt zur Beschwerde legitimiert ist und falls ja, ob diesem Antrag stattzugeben ist.
Das Bundesgericht prüfte, ob vorliegend das Prognoseinstrument ("Dynamisches Risikoanalyse System, DyRiAS") richtig angewandt wurde. Auch stellte sich die Frage, ob die Rückfallgefahr korrekt eingeschätzt wurde.
Der polnische Beschwerdeführer hatte seine Beschwerde zwar innert 10 Tagen der polnischen Post übergeben. Der Schweizerischen Post ging die Beschwerde hingegen erst nach Ablauf der 10 Tage zu. Fraglich ist, ob der Beschwerdeführer genügend über seine Rechte aufgeklärt wurde.
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob ein Zinssatz in einer Leasing-Werbung einen Preis oder lediglich einen wesentlichen Parameter für die Berechnung des tatsächlich zu bezahlenden Preises darstelle.
X. wurde verurteilt, weil er ohne Berechtigung Arznei- und Dopingmittel an Konsumenten aus dem Fitness- und Bodybuildingbereich zwecks Muskelaufbau und Leistungssteigerung abgegeben habe. X. wehrt sich vor Bundesgericht dagegen.