Der Beschwerdeführer beantragt, den Vertreter der Privatklägerschaft in einem Strafverfahren vor der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft nicht zuzulassen, da er nicht als Anwalt zugelassen ist und zudem der Ehemann einer seit 13 Jahren am Strafgericht Basel-Landschaft tätigen Vizepräsidentin ist.