Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Abgrenzung der Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung
Das Bundesgericht klärt die Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung von straffälligen Ausländern. Insbesondere definiert das Bundesgericht, unter welchen Umstände die Migrationsbehörden weiterhin über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung entscheiden können und unter welchen Umständen dies nicht mehr möglich ist.
Das Bundesgericht hat sich bisher nicht abschliessend zur Frage der Verjährung der Verantwortlichkeit des Unternehmens im Sinne von Art. 102 StGB geäussert. Entscheidend ist dafür die Frage, ob es sich bei Art. 102 StGB um einen eigenständigen Übertretungsstraftatbestand oder eine Zurechnungsnorm handelt.
Höchststrafe und Verbindungsbusse im Strafbefehl zulässig?
Das Kantonsgericht Schwyz vertrat die Auffassung ein Strafbefehl sei nichtig, weil die Staatsanwaltschaft ihre Strafbefehlskompetenz überschritten habe indem sie die Höchststrafe und dazu noch eine Verbindungsbusse ausgesprochen habe.
Das Bundesgericht hat bisher noch nicht entschieden, ab wann die Höchstdauer der stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu laufen beginnt beziehungsweise ob der vorzeitige Massnahmenvollzug dabei zu berücksichtigen ist oder nicht.
Eine Skischülerin in der von D. geleiteten Skischulgruppe stürzte kopfvoran in einen vom Schnee zugedeckten Bach und starb an den Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den Skilehrer D. ein. Die Eltern wehren sich gegen diese Einstellung.
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Mutter welche ihr Kind 2 ½ Stunden nach der Geburt getötet hatte, in den Genuss des privilegierten Tatbestandes der Kindestötung kommt, wenn dem gegenüber ein Gutachten zum Schluss kommt, dass anlässlich der Tat keine eigentliche psychische Störung bei der Frau vorlag.
Ein Foul mit Verletzungsfolge ist nicht gleich eine fahrlässige Körperverletzung
Das Bundesgericht hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob die aus einem Foul resultierenden Verletzungsfolgen für die Beurteilung einer strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichtverletzung ausschlaggebend sein können.
Verurteilung eines Polizisten (vorerst) aufgehoben
Der Beschwerdeführer kritisiert die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung als willkürlich sowie den Grundsatz "in dubio pro reo" verletzend. Die Vorinstanz stelle auf ein unzulängliches Gutachten ab. Er habe bereits im Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass das rechtsmedizinische Gutachten auf verzerrten Fotografien der Verletzungen des Angehaltenen beruhe.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS. Er macht geltend, die erste Instanz habe die Ausschreibung im SIS weder angeordnet noch überhaupt erwogen bzw. je thematisiert. Die von der Vorinstanz zweitinstanzlich angeordnete Ausschreibung der Landesverweisung im SIS verstosse daher gegen das Verbot der reformatio in peius. Auch das rechtliche Gehör sei verletzt worden.