Die staatsanwaltschaftliche Beschwerdelegitimation gegen Haftentlassungen
Der Beschwerdeführer beanstandet die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung einer unverzüglichen Haftentlassung und verweist auf die Revision der Strafprozessordnung, die diese Beschwerdelegitimation explizit ausschliesst. Das Bundesgericht setzt sich mit diesem Argument auseinander.
Darf das Gericht unter Berufung auf den «in dubio pro reo»-Grundsatz einzelne Indizien zu Gunsten des Beschuldigten würdigen?
Das Bundesgericht hatte nach einem Freispruch des Obergerichts des Kantons Bern zu prüfen, ob der Grundsatz «in dubio pro reo» richtig angewendet wurde.
Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein?
Die Staatsanwaltschaft des Kanton Waadt erliess einen Strafbefehl gegen eine Person deren Identität nicht bekannt war, indem sie die Unbekannte mit einem Aliasnamen und einer Personenbeschreibung aufführte. Der Anwalt nutzte die gleichen Angaben in seiner Anwaltsvollmacht. Es stellt sich die Frage ob diese Angaben den rechtlichen Anforderungen genügen können.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Willkürprüfung beim Indizienbeweis auseinander. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, wann einzig auf Indizien abgestellt werden kann, damit auf die Täterschaft geschlossen werden kann udn wie diese Annahme im Verfahren vor Bundesgericht angefochten werden kann.
Die Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe
Das Bundesgericht setzt sich damit auseinander, wann eine Busse aufgrund einer verschuldeter Nichtleistung in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden kann. Offen lässt es die Frage nach den Folgen bei einer unverschuldeten Nichtleistung und weist den Gesetzgeber auf die unklare Gesetzeslage hin.
Das Bundesgericht präzisiert die Definition einer «anderen schweren Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen» (Art. 122 Abs. 3 StGB).
Wann steht das Kindeswohl einer Landesverweisung entgegen?
Der Beschwerdeführer hat eine Landesverweisung angefochten, da er in der Schweiz aufgewachsen sei, Vater eines minderjährigen Sohnes sei, der in der Schweiz lebt und damit unter anderem aufgrund des Kindeswohls ein Härtefall auszusprechen sei. Das Bundesgericht setzt sich mit diesen Fragen auseinander.
Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen zur Annahme eines dringenden Tatverdachtes, gestützt auf den die Untersuchungshaft verlängert werden darf, auseinander. Ebenfalls konkretisiert es seine Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr.
Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles
Der Beschwerdeführer rügte, dass er einen Schaden an seinem Fahrzeug nach einer Streifkollision nur mit Sachschaden anderthalb Stunden nachdem er diesen bemerkt hatte aber sechs Stunden nach dem Unfall, der Polizei gemeldet hatte und damit die Meldung „unverzüglich“ erbracht hatte.