A. wurde vom Bezirksgericht Meilen wegen Verleumdung verurteilt. Das Bezirksgericht Winterthur sprach A. vom Vorwurf der falschen Anschuldigung frei. In den beiden Strafverfahren ist es um den identischen Sachverhalt, d.h. dieselben Äusserungen bzw. Vorwürfe gegangen. A. rügt, es bestehe ein unverträglicher Widerspruch zwischen den Strafentscheiden, da das Bezirksgericht Meilen ein Handeln wider besseres Wissen bejahe, während das Bezirksgericht Winterthur es verneine.