Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Bei einseitigen Erklärungen (z.B. in Form eines Affidavits), welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, ist das in der Regel nicht der Fall.
Das Bundesgericht nimmt Stellung zur Frage, ob dem Beschuldigte Misswirtschaft vorgeworfen werden könne, indem er keine Neuliberierung vorgenommen habe.
Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Bundesstrafgerichts betreffend Verurteilung wegen Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses vollständig auf.
Geldwäscherei: Investition in Gebrauchswerte und Auslandsüberweisung
Das Bundesgericht nimmt Stellung zur Frage, wann Geldwäscherei bei einer Auslandüberweisung anzunehmen ist. Ebenso klärt das Bundesgericht die Frage, ob eine Investition von deliktisch erlangten Vermögenswerten in Gebrauchswerte den Tatbestand der Geldwäscherei erfüllt.
X. versuchte mit seiner mit Gift präparierten Taube einen Greifvogel zu vergiften, was bei diesem zu Leiden und einem qualvollen Tod geführt hätte. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz und die Verurteilung.
Urner Nachtlokalbetreiber wegen versuchtem Mord verurteilt
Der Fallkomplex "Ignaz W." beschäftigt die Justiz schon seit vielen Jahren. Das Obergericht des Kantons Uri hat den ehemaligen Nachtlokalbetreiber zu Recht wegen versuchten Mordes an seiner früheren Ehefrau verurteilt.
X. reiste in die USA und übergab dem DoJ 109 Kundendossiers von mutmasslich in den USA steuerpflichtigen Personen. Das Bundesstrafgericht sprach X. vom Vorwurf der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat frei. Das Bundesgericht kassiert diesen Entscheid.
Das Obergericht Aargau verurteilte X. wegen übler Nachrede. X. bezeichnete einen bekannten Nationalrat auf Twitter als Pädophilen. X. zog das Urteil weiter an das Bundesgericht und argumentiert, bei seinem Tweet habe es sich um Satire gehandelt.
Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte X. wegen versuchten Betruges und Irreführung der Rechtspflege aufgrund eines fingierten Auffahrunfalles. Die Verurteilung wegen Irreführung der Rechtspflege ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht korrekt.