Das Basler Appellationsgericht muss sich zum dritten Mal mit dem gleichen Fall befassen, nachdem das Bundesgericht zum zweiten Mal eine Beschwerde des Beschuldigten gutgeheissen hat.
Staatsanwälte warnen vor Absprachen - Eine Revision der Strafprozessordnung soll verhindern, dass Bandenmitglieder ihre Aussagen aufeinander abstimmen können
Ist die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO zulässig?