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Strafprozessrecht

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Der Zusammenhang zwischen DNA-Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen und der Spurensicherungstätigkeit; Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen als Grundlage für die spätere Zuordnung an Verursacher

Der Zusammenhang zwischen DNA-Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen und der Spurensicherungstätigkeit; Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen als Grundlage für die spätere Zuordnung an Verursacher

Polizeihaft

Veranstaltungen
Donnerstag 29. November 2018
14:15 - 18:00
Die 4. Fachtagung zum Polizeirecht befasst sich mit der Polizeihaft. Von Polizeihaft spricht man, wenn die Polizei eine Person bei konkretem Deliktsverdacht oder zur Gefahrenabwehr vorübergehend festnimmt. Die verhaftete Person wird dabei auf die Polizeiwache oder in ein Polizeigefängnis gebracht und vorübergehend ihrer Freiheit entzogen.

(Keine) Kontrolle psychiatrischer Explorationsgespräche durch die Verteidigung?

Kommentierung
Strafprozessrecht
Bisher war in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die im Schrifttum kontroverse Frage nicht entschieden, ob der Verteidigung ein Teilnahmerecht bei psychiatrischen Explorationsgesprächen zu-gestanden wird. Das Bundesgerichtsurteil 1B_522/2017 spricht sich im Grundsatz gegen ein Teilnahmerecht aus, hält aber klar fest, dass dies im Ausnahmefall zulässig sei.
Stephan Bernard
iusNet STR-STPR 20.11.2018

IT-Forensik für Anwälte

Veranstaltungen
Samstag 9. März 2019
8:30 - 17:00
Digitale Daten spielen eine so grosse Rolle, dass auch für die Beweisführung in Straf- und Zivilverfahren vermehrt darauf zurückgegriffen wird. So finden belastende E-Mails, angeblich manipulierte Word-Dokumente, Smartphone-Daten, Protokolldaten von Servern oder auch Datensicherungen von Fahrzeugen Eingang in die Akten.

«Kuckuckseier» im Strafprozess

Veranstaltungen
Freitag 23. November 2018
9:15 - 16:00
Der Kongress widmet sich den ständig zunehmenden Ermittlungen ausserhalb des ordentlichen Strafprozesses. Wie sind private Ermittlungen mit dem Gewaltmonopol des Staats vereinbar? Welches sind die Folgen für das Strafverfahren, wenn im Rahmen privater Ermittlungen strafprozessuale Schutzbestimmungen ignoriert werden (auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes nemo tenetur)? Welche Regeln müssten (wenn überhaupt) als Minimalstandard bei privaten Ermittlungen gelten?

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