Das Bundesgericht musste prüfen, inwiefern die Überwachung von Fernmeldeanschlüssen von nicht beschuldigten Drittpersonen zulässig ist. Die Vorinstanz verweigerte die Überwachung mit dem Hinweis auf die Voraussetzung der Subsidiarität.
Das Bundesgericht äussert sich zur praktisch relevanten Frage der Einschränkung der Teilnahmerechte. Ebenfalls hatte das Bundesgericht zur heiklen Abgrenzungsfrage "bewusste Fahrlässigkeit" oder "Eventualvorsatz" Stellung zu nehmen.
Donnerstag 21. März 2019 9:15 - Freitag 22. März 2019 16:00
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Sie Einblick in die rechtlichen Grundlagen, die Untersuchungstaktik, die polizeilichen Voraussetzungen,
die Anklageformulierung und anderes mehr.
Verfahrenskosten, Entschädigung und Genugtuung sind in den Art. 416– 436 StPO nur
lückenhaft geregelt und stehen in der staatsanwaltschaftlichen Praxis nicht im Fokus
der Untersuchung. Nichtsdestotrotz ist eine sichere, gesetzlich korrekte Kostenauflage
bzw. die Festsetzung einer Entschädigung oder Genugtuung wichtig.
Die 4. Fachtagung zum Polizeirecht befasst sich mit der Polizeihaft. Von Polizeihaft
spricht man, wenn die Polizei eine Person bei konkretem Deliktsverdacht oder zur
Gefahrenabwehr vorübergehend festnimmt. Die verhaftete Person wird dabei auf die
Polizeiwache oder in ein Polizeigefängnis gebracht und vorübergehend ihrer Freiheit
entzogen.