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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Einschränkung der Teilnahmerechte und Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht äussert sich zur praktisch relevanten Frage der Einschränkung der Teilnahmerechte. Ebenfalls hatte das Bundesgericht zur heiklen Abgrenzungsfrage "bewusste Fahrlässigkeit" oder "Eventualvorsatz" Stellung zu nehmen.
iusNet STR-STPR 29.11.2018

Kostenauflage, Entschädigung und Genugtuung

Veranstaltungen
Donnerstag 7. Februar 2019
9:15 - 17:00
Verfahrenskosten, Entschädigung und Genugtuung sind in den Art. 416– 436 StPO nur lückenhaft geregelt und stehen in der staatsanwaltschaftlichen Praxis nicht im Fokus der Untersuchung. Nichtsdestotrotz ist eine sichere, gesetzlich korrekte Kostenauflage bzw. die Festsetzung einer Entschädigung oder Genugtuung wichtig.

Der Zusammenhang zwischen DNA-Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen und der Spurensicherungstätigkeit; Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen als Grundlage für die spätere Zuordnung an Verursacher

Der Zusammenhang zwischen DNA-Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen und der Spurensicherungstätigkeit; Profilerstellung aus Zwangsmassnahmen als Grundlage für die spätere Zuordnung an Verursacher

Polizeihaft

Veranstaltungen
Donnerstag 29. November 2018
14:15 - 18:00
Die 4. Fachtagung zum Polizeirecht befasst sich mit der Polizeihaft. Von Polizeihaft spricht man, wenn die Polizei eine Person bei konkretem Deliktsverdacht oder zur Gefahrenabwehr vorübergehend festnimmt. Die verhaftete Person wird dabei auf die Polizeiwache oder in ein Polizeigefängnis gebracht und vorübergehend ihrer Freiheit entzogen.

(Keine) Kontrolle psychiatrischer Explorationsgespräche durch die Verteidigung?

Kommentierung
Strafprozessrecht
Bisher war in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die im Schrifttum kontroverse Frage nicht entschieden, ob der Verteidigung ein Teilnahmerecht bei psychiatrischen Explorationsgesprächen zu-gestanden wird. Das Bundesgerichtsurteil 1B_522/2017 spricht sich im Grundsatz gegen ein Teilnahmerecht aus, hält aber klar fest, dass dies im Ausnahmefall zulässig sei.
Stephan Bernard
iusNet STR-STPR 20.11.2018

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