Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.
Der Beschwerdeführer rügt, dass seine angebliche Aussage, welche in einem Polizeirapport notiert worden ist, nicht verwertbar sei, da keine Belehrung über seine Rechte stattgefunden habe. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut.
Abwesenheitsurteil und daraus entstehende Probleme
Die Thurgauer Justiz hat seit Jahren Mühe mit einem Fall, bei welchem verschiedene Abwesenheitsurteile gefällt worden sind und einem Gesuch um Neubeurteilung stattgegeben worden ist. Es stellt sich mittlerweile zudem die Frage der Verjährung.
Die Luzerner Gerichte hatten einen Fall von sog. "Spanking" (Schläge auf das nackte Gesäss) zu beurteilen und verurteilten A. wegen verbotener Pornografie. A. bringt vor, es fehle ein sexueller Bezug.
Verweigerung Vortest und Bluttest - unechte Konkurrenz?
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Tatbestand der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a SVG bereits aufgrund der Verweigerung eines oder mehrerer Vortests erfüllt sein kann.
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Abgrenzung der Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung
Das Bundesgericht klärt die Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung von straffälligen Ausländern. Insbesondere definiert das Bundesgericht, unter welchen Umstände die Migrationsbehörden weiterhin über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung entscheiden können und unter welchen Umständen dies nicht mehr möglich ist.
Das Bundesgericht hat sich bisher nicht abschliessend zur Frage der Verjährung der Verantwortlichkeit des Unternehmens im Sinne von Art. 102 StGB geäussert. Entscheidend ist dafür die Frage, ob es sich bei Art. 102 StGB um einen eigenständigen Übertretungsstraftatbestand oder eine Zurechnungsnorm handelt.
Fingerabdrücke und DNA-Profile: Schnellerer Austausch zwischen den Polizeibehörden
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 das Vernehmlassungsverfahren über die Genehmigung und Umsetzung von drei internationalen Kooperationsabkommen eröffnet. Damit soll die Schweizer Polizei rasch in Erfahrung bringen können, welche anderen Länder Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdrücken haben, mit deren Hilfe Ermittlungen vorangebracht werden können.
A. überwies einen Geldbetrag an B., indem er neun Einzahlungsscheine ausfüllte und in der Mitteilungsspalte jedes Einzahlungsscheins jeweils einen Grossbuchstaben anbrachte. Daraus liess sich das Wort "ARSCHLOCH" bilden. A. wurde wegen Beschimpfung verurteilt. A. ist der Ansicht, er habe, das Wort "SCHOLARCH" mitteilen wollen.
Selbstbelastungsfreiheit versus Mitwirkungspflichten
Das Strafprozessrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht sind von zwei konträren Maximen geprägt. Während die beschuldigte Person im Strafverfahren nicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet werden kann, gilt im Verwaltungsverfahren in der Regel eine Mitwirkungspflicht.