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Arschloch oder Scholarch?

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Arschloch oder Scholarch?

A. überwies einen Geldbetrag an B., indem er neun Einzahlungsscheine ausfüllte und in der Mitteilungsspalte jedes Einzahlungsscheins jeweils einen Grossbuchstaben anbrachte. Daraus liess sich das Wort "ARSCHLOCH" bilden. A. wurde wegen Beschimpfung verurteilt. A. ist der Ansicht, er habe, das Wort "SCHOLARCH" mitteilen wollen.
iusNet StrafR-StrafPR 09.01.2020

Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter

Das Bundesgericht hatte sich innert kürzester Zeit erneut mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Fouls im Mannschaftsport («Tackling») einer (fahrlässigen) einfachen und/oder schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.
Martin Kaiser
iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

Lehrmeister streichelt Lernenden

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Lehrmeister streichelt Lernenden

A. werden sexuelle Handlungen mit einem Abhängigen vorgeworfen. Er soll anlässlich eines Betriebsfestes den ihm damals unterstellten Lernenden B. von hinten umarmt und ihn über und unter dem T-Shirt am Bauch gestreichelt zu haben.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

Unsorgfältiger Kranführer

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Unsorgfältiger Kranführer

Das Bezirksgericht Willisau sprach A. der fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie der fahrlässigen Verletzung der Regeln der Baukunde schuldig. A. wird vorgeworfen, durch ein unkorrektes Manövrieren des Krans die Kranunterflasche mitsamt der Kranketten ins Pendeln gebracht zu haben. Durch dieses Auspendeln sei die Leiter, auf der B. gestanden habe, von einem Teil des Krans, mutmasslich den Kabeln oberhalb der Krankette, getroffen worden, woraufhin sie rückwärts gekippt und B. rücklings aus ca. sechs Meter Höhe auf den Boden geprallt sei.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

Verbotene Handlungen für einen fremden Staat – Art. 271 StGB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Verbotene Handlungen für einen fremden Staat – Art. 271 StGB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung

Der Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) impliziert gerade für Juristen und Anwälte ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. In diesem Zusammenhang wurden in jüngerer Zeit einige bemerkenswerte Entscheide gefällt.
Markus Husmann
iusNet StrafR-StrafPR 10.09.2020

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