Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Bei einseitigen Erklärungen (z.B. in Form eines Affidavits), welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, ist das in der Regel nicht der Fall.
Strafantrag mit Generalvollmacht? Begründungspflicht verletzt
Fehlen tatsächliche Feststellungen oder ist die rechtliche Begründung eines angefochtenen Entscheids lückenhaft oder unvollständig oder werden einzelne Tatbestandsmerkmale, die für die Subsumtion unter eine gesetzliche Norm von Bedeutung sind vom Gericht nicht oder nicht genügend abgeklärt, so ist der Entscheid mangelhaft.
Der Bundesanwalt prüfte (erneut), ob der Fall "Würenlingen" bereits verjährt ist, da eine Privatperson ein Wiederaufnahmegesuch stellte. Er würdigte ausführlich alle neuen und alten Akten.
Bundesgericht bestätigt Urteil des Kantonsgerichts
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Das Bundesgericht kann das Vorgehen des Kantonsgerichts zwar nicht vollständig nachvollziehen, jedoch hält der angefochtene Entscheid vor dem Willkürverbot stand. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird daher abgewiesen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt.
Das Bundesgericht nimmt zur Frage Stellung, ob die Rechtsmittelinstanz von einer Einziehung betroffenen, selber nicht beschuldigten Person, eine Sicherheitsleistung verlangen darf.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid zulässig ist.
Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, ob die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren bzw. nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht gegen das Schlechterstellungsverbot verstösst oder ob dies zulässig ist.
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung in Bezug auf die Frage, ob der teilbedingte Vollzug auch einschlägig rückfälligen Tätern gewährt werden kann und falls ja, unter welchen Umständen.
Das Bundesgericht nimmt zur Frage Stellung, ob juristische Personen als Fahrzeughalter für geringfügige Verstösse gegen Verkehrsregeln in die Pflicht genommen werden können.