Das Bundesgericht musste die Frage klären, ob eine vom Gericht angeordnete Rückversetzung eines Betroffenen in den stationären Massnahmevollzug trotz einer dagegen erhobenen Beschwerde einen gültigen Hafttitel darstellt oder ob sich ein weiterer Freiheitsentzug für die Dauer des gerichtlichen Nachverfahrens nur mittels Anordnung von Sicherheitshaft rechtfertigen lässt.
Rückzugsfiktion aufgrund des Verhaltens der beschuldigten Person?
Die Beschwerdeführerin beantragte am Tag vor der geplanten Einvernahme schriftlich die Verschiebung derselben und blieb am Folgetag – noch vor Erhalt eines Bescheids – der Einvernahme fern und war nicht erreichbar. Kann dadurch die Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen betrachtet werden?
Die staatsanwaltschaftliche Beschwerdelegitimation gegen Haftentlassungen
Der Beschwerdeführer beanstandet die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung einer unverzüglichen Haftentlassung und verweist auf die Revision der Strafprozessordnung, die diese Beschwerdelegitimation explizit ausschliesst. Das Bundesgericht setzt sich mit diesem Argument auseinander.
Darf das Gericht unter Berufung auf den «in dubio pro reo»-Grundsatz einzelne Indizien zu Gunsten des Beschuldigten würdigen?
Das Bundesgericht hatte nach einem Freispruch des Obergerichts des Kantons Bern zu prüfen, ob der Grundsatz «in dubio pro reo» richtig angewendet wurde.
Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein?
Die Staatsanwaltschaft des Kanton Waadt erliess einen Strafbefehl gegen eine Person deren Identität nicht bekannt war, indem sie die Unbekannte mit einem Aliasnamen und einer Personenbeschreibung aufführte. Der Anwalt nutzte die gleichen Angaben in seiner Anwaltsvollmacht. Es stellt sich die Frage ob diese Angaben den rechtlichen Anforderungen genügen können.
Eine durch eine strafbare Handlung geschädigte Person kann sich im Strafverfahren als Zivilklägerin konstituieren und zivilrechtliche Ansprüche «adhäsionsweise» geltend machen. Ob dabei auch vertragliche Ansprüche «adhäsionsfähig» sind und ob die Geltendmachung im Rahmen einer Strafklage eine verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten könne, war lange unklar.
Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen zur Annahme eines dringenden Tatverdachtes, gestützt auf den die Untersuchungshaft verlängert werden darf, auseinander. Ebenfalls konkretisiert es seine Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr.