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Welches Recht ist anwendbar?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Welches Recht ist anwendbar?

Das Bundesgericht hatte sich mit zwei Fragen zu beschäftigen welche es in dieser Form noch nicht entschieden hatte. Eine betrifft das anwendbare Recht, die andere die Berechnung der Frist gemäss Art. 42 Abs. 2 StGB.
iusNet StrafR-StrafPR 09.04.2019

Rechtsverzögerungen gehen zu Lasten der Staatsanwaltschaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Rechtsverzögerungen gehen zu Lasten der Staatsanwaltschaft

Das Obergericht hiess eine Rechtsverzögerungsbeschwerde teilweise gut und stellte fest, dass im Verfahren eine Rechtsverzögerung stattgefunden habe. Im Übrigen trat es auf die Beschwerde nicht ein. Die Gerichtskosten auferlegte es zur Hälfte der Beschwerdeführerin und nahm den Rest auf die Staatskasse. Eine Parteientschädigung sprach es nicht zu. Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Kostenauflage gerechtfertigt war.
iusNet StrafR-StrafPR 23.04.2019

Regelwidriges Tackling im Fussball mit erlittener Körperverletzung – per se ein Fall für den Strafrichter?

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Regelwidriges Tackling im Fussball mit erlittener Körperverletzung – per se ein Fall für den Strafrichter?

In Urteil 6B_52/2019 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Fouls im Mannschaftsport («Tackling») mit einer (fahrlässigen) einfachen und/oder schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind. Und wird mit diesem Urteil allenfalls eine sportspezifische Strafbarkeitsschwelle unterschritten?
Martin Kaiser
iusNet StrafR-StrafPR 24.04.2019

Aktuelles Rechtsschutzinteresse bei gerügten Haftbedingungen?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Aktuelles Rechtsschutzinteresse bei gerügten Haftbedingungen?

Die Vorinstanz hat ihren Nichteintretensentscheid in erster Linie damit begründet, die kantonale Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein schutzwürdiges Anfechtungsinteresse voraus. Dieses müsse grundsätzlich aktuell sein. Bei einer Haftentlassung bestehe ein solches jedoch nicht mehr. Das Bundesgericht teilt diese Auffassung nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 30.04.2019

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