Revidierte Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) seit dem 1.1.23 in Kraft
Am 1. Januar 2023 sind die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Die Revision sieht Massnahmen vor für Finanzintermediärevor und fördert die Transparenz von Vereinenund verstärkt die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle.
Der stillschweigende Verzicht auf eine Konfrontation
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung in Bezug auf einen stillschweigenden Verzicht auf Ausübung des konventionsrechtlich geschützten Konfrontationsanspruchs. Weiter setzt es sich mit den Voraussetzungen der Rückversetzung in den Strafvollzug auseinander.
Dem Beschwerdeführer wurde der vorzeitige Strafantritt aufgrund des Vorliegens von Kollusionsgefahr verwehrt. Allerdings hatte das Bundesgericht diese Gefahr wenige Monate früher im gleichen Strafverfahren und bei gleicher Ausgangslage verneint. Was gilt nun?
Die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug dank zu vollziehender Ausschaffung
Darf die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug mit dem Vollzug einer Ausschaffung verknüpft werden oder handelt es sich dabei um eine unzulässige Bedingung für die bedingte Entlassung?
Eine juristische Person wehrte sich gegen die Beschlagnahme ihres Fahrzeugs, welches nach vorgängigem Führerausweisentzug durch ein Mitglied des Verwaltungsrates und gleichzeitiger Geschäftsführer gelenkt wurde.
Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?
Das Bundesgericht geht auf die Frage ein, wann bei einfachen Fällen konkret eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen anzunehmen ist. Dabei beschränkt es sich auf die Dauer der Sicherheitshaft. Weiter geht es auf die Rechtsfolgen einer festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots ein.
Der hinreichende Tatverdacht, der zu einer Entsiegelung berechtigt
Das Bundesgericht führt aus, wann genügend Beweise vorliegen, aus denen ein hinreichender Tatverdacht konstruiert werden kann, der zu einer Entsiegelung gesiegelter Aufzeichnungen berechtigt.
Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles
Der Beschwerdeführer rügte, dass er einen Schaden an seinem Fahrzeug nach einer Streifkollision nur mit Sachschaden anderthalb Stunden nachdem er diesen bemerkt hatte aber sechs Stunden nach dem Unfall, der Polizei gemeldet hatte und damit die Meldung „unverzüglich“ erbracht hatte.