Tragweite des Territorialitätsprinzips bei technischen Überwachungsmassnahmen
Das Bundesgericht umschreibt die Voraussetzungen, unter denen im Ausland vorgenommene Aufzeichnungen im Rahmen geheimer, in der Schweiz bewilligter, technischer Überwachungsmassnahmen in einem Strafverfahren verwendet werden
können.
Der Beschwerdeführer rügt, dass seine angebliche Aussage, welche in einem Polizeirapport notiert worden ist, nicht verwertbar sei, da keine Belehrung über seine Rechte stattgefunden habe. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut.
Die Kantonspolizei Zürich führt Leibesvisitationen nach einem Dienstbefehl standardisiert durch. Das Bundesgericht erinnert daran, dass in jedem einzelnen Fall die Verhältnismässigkeit zu beachten ist.
Das Bundesgericht rekapituliert seine Rechtsprechung zur Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten. Das Bundesgericht ordnet selbst die unverzügliche Haftentlassung an.
Dem Privatkläger wurden die Kosten der amtlichen Verteidigung der Gegenpartei in einem Beschwerdeverfahren auferlegt. Dagegen wehrt er sich vor Bundesgericht.
Das Bundesgericht hebt den Freispruch von zwei Vorstandsmitgliedern des Vereins "Islamischer Zentralrat Schweiz" (IZRS) durch das Bundesstrafgericht im Zusammenhang mit zwei Propaganda-Videos auf. Es heisst die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) gut und weist die Sache zu neuem Entscheid ans Bundesstrafgericht zurück. Die Beschwerde eines dritten Vorstandsmitglieds des IZRS, das vom Bundesstrafgericht verurteilt wurde, weist das Bundesgericht ab.
Das Bundesgericht klärt die Rechtsprechung zur Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten. Im konkreten Fall wird der Betroffene aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine besonders schweren Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt.
Zufallsfund aus (rechtswidriger) früherer Überwachung
A. macht geltend, dass am 25. März 2017, als er den Lagerraum betreten habe, die ursprüngliche Überwachung gegen eine andere Person bereits hätte beendet worden sein müssen. Der Zufallsfund hätte daher nicht genehmigt werden dürfen. Dasselbe gelte für die in der Folge gegen A. angeordneten weiteren Überwachungsmassnahmen.
Revision gegen Ausstandsentscheide im FIFA-Verfahren
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist zu Recht nicht auf die Revisionsgesuche von Bundesanwalt Michael Lauber eingetreten, die er gegen die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über seinen Ausstand in den FIFA-Strafuntersuchungen zu zwei Mitbeschuldigten erhoben hatte. Das Bundesgericht weist die Beschwerden des Bundesanwalts und der Bundesanwaltschaft ab.