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Künftig wird der Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger gefasst. Der Täter soll neu lediglich im Bereich der leichteren Kriminalität eine Strafbefreiung erwirken können, indem er das Unrecht beispielsweise mit einer Geldzahlung ausgleicht. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Strafrecht auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.